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Definition and meaning of Dividende

Definition

definition of Wikipedia

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Synonyms

Dividende (n.f.)

Tantieme

Dividende (n.f.) (Geschäft)

Dividend, Gewinnanteil  (Geschäft), Prozente  (Gesprächs., Geschäft)

Phrases

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Analogical dictionary

Wikipedia

Dividende

                   
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre oder eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet; wobei der Gesetzgeber den Begriff Dividende nicht verwendet, sondern dies in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz als auszuschüttender Betrag bezeichnet. Bei der GmbH spricht man statt von einer Dividende von einer Gewinnausschüttung.

Die Ausschüttungen von Investmentfonds werden zwar manchmal als „Dividende“ bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können. Die Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens sind selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.

Die Höhe der Dividende orientiert sich häufig am Gewinn des Unternehmens, wobei in der Regel ein Teil des Gewinns einbehalten und den Rücklagen zugeführt wird, um beispielsweise Investitionen zu finanzieren oder Schulden zu tilgen. Im Einzelfall kann auch eine Sonderdividende unabhängig vom Jahresüberschuss gezahlt werden, etwa dann, wenn Unternehmensteile gewinnbringend verkauft wurden.

Dividenden sind ein Indiz für die Ertragskraft eines Unternehmens.

Inhaltsverzeichnis

  Beschluss und Zahlung

Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen (§ 174 Abs. 1 AktG). Die Dividendenzahlung erfolgt meist am Tag nach der Hauptversammlung. Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem Ex-Tag die entsprechende Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte. In vielen Ländern gilt dabei der sogenannte Record date als Stichtag, jedoch nicht in Deutschland. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte Cum- beziehungsweise Inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist in der Regel der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal jährlich auszuschütten. In anderen Ländern sind mehrmalige Ausschüttungen bis hin zu quartalsweisen Dividendenzahlungen üblich. In den USA ist beispielsweise die quartalsbezogene Dividende die gängige Form.

Am Ex-Tag erfolgt üblicherweise ein Abschlag in Höhe der Bruttodividende vom Börsenkurs, was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht 1:1 niederschlagen muss. Zwar spricht man davon, dass die Dividende aus dem Kurs „heraus gerechnet“ wird, oder vom Dividendenabschlag, tatsächlich beachten allerdings die Marktteilnehmer lediglich die Ausschüttung und der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zustande.

Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben. Aus Dividende und Aktienkurs lässt sich die Dividendenrendite berechnen.

2006 schütteten 28 der 30 Dax-Unternehmen eine Dividende von 27,9 Mrd. Euro aus. Dies entspricht im Durchschnitt einer Ausschüttung von 41 % der Unternehmensgewinne, bei anderen europäischen Unternehmen liegt die Quote laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bei etwa 50 %.[1]

  Steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttung

  • Privatpersonen in Deutschland müssen Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der Abgeltungsteuer versteuern.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern die Dividenden nach dem so genannten Teileinkünfteverfahren.
  • Kapitalgesellschaften können Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Seit 2004 sind jedoch 5 % der erhaltenen Dividende fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu versteuern; de facto sind also 95 % der Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Kapitalgesellschaft zukünftig mit mindestens 5 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sein muss, damit die Steuerbefreiung greift.[2] Eine Mindestbeteiligungsquote existiert bereits für die Gewerbesteuer. Die empfangende Kapitalgesellschaft muss für die Steuerbefreiung zu mindestens 15 % an dem ausschüttenden Unternehmen beteiligt sein.

  Dividenden

Die Hauptversammlung legt fest, welcher Teil des nach Abzug der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags verbleibenden Gewinnes ausgeschüttet werden soll. Da es sich dabei also um Nachsteuergewinn handelt, wird auch der Begriff Bardividende verwendet, im Gegensatz zur Bruttodividende vor Abzug jeglicher Steuern. Von dieser Bardividende erfolgt jedoch bei deutschen Aktien noch ein Steuerabzug in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag). Die Dividende wird üblicherweise auf das zugehörige Konto eines Wertpapierdepots abzüglich der Steuern und eventueller Gebühren überwiesen. Bei börsennotierten Unternehmen ist dem Dividendenempfänger durch die auszahlende Depotbank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltenen Steuern zu erteilen, bei nichtbörsennotierten Unternehmen erfolgt Auszahlung und Steuerbescheinigung direkt durch das ausschüttende Unternehmen.

Die Dividenden waren bis Ende 2008 bei inländischen Personen im Normalfall sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren als Einnahmen zu besteuern, seit 2009 pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer bzw. nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligungen, die dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind. Zu beachten ist, dass die Veräußerung von Anteilen, die einer Beteiligung von 1 % oder mehr entsprechen grundsätzlich dem Betriebsvermögen zugerechnet wird und demnach nicht mit der Abgeltungssteuer versteuert wird.

Bei Dividenden aus ausländischen Aktien wird häufig am Sitz der Gesellschaft eine Quellensteuer einbehalten (je nach Land verschieden, häufig 15 %). Der Anleger muss die Dividende wie bei inländischen Aktien versteuern, kann aber die einbehaltene Quellensteuer in seiner deutschen Steuererklärung wahlweise von der Steuerschuld abziehen oder als Werbungskosten aus Kapitalvermögen anrechnen lassen.

Ist der Empfänger einer Dividende eine inländische Kapitalgesellschaft (z. B. AG, GmbH) so kann die Einnahme je nach der Art der Beteiligung an der anderen Kapitalgesellschaft steuerfrei oder steuerpflichtig sein.

  Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Ist die Ausschüttung der Dividende als Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen. Diese Ausschüttung gilt als steuerfreie Rückzahlung der Einlagen an die Anteilseigner (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) [3] und mindert die Anschaffungskosten. Sie ist keine steuerbare Einnahme und unterliegt damit weder dem Steuerabzug in Höhe von 25 % noch der Einkommensteuer; sie wird in der von den Kreditinstituten erstellten und beim Finanzamt einzureichenden Steuerbescheinigung ausgewiesen, ist jedoch nicht in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung anzugeben.

  Dividendenrendite

Die Dividendenrendite (englisch: Dividend yield) ist die Dividende, ausgedrückt als Anteil am Aktienkurs:

\frac{\text{Dividende}}{\text{Aktienkurs}}  \times 100 %

Sie ist eine der klassischen Kennzahlen zur Bewertung einer Aktie. Die Dividendenrenditen von DAX-Werten liegen gewöhnlich bei 2 % bis 3 %.[4] Hintergrund dieser Kennzahl ist, dass eine vom Betrag her hohe Dividende weniger Ertrag bringen kann als eine vom Betrag her niedrige Dividende, wenn man den Bezug zum jeweiligen Aktienkurs nicht herstellt. Die Dividendenrendite ist von der Aktienrendite zu unterscheiden. Während die Dividendenrendite das Verhältnis der Dividende zum gegenwärtigen Kurs beschreibt, ist die Aktienrendite eine Maßzahl dafür, wie sich der Wert eines Aktienengagements über einen Zeitraum hinweg entwickelt hat und berücksichtigt sowohl die in dem Zeitraum angefallenen Dividenden als auch die möglicherweise eingetretenen Kursänderungen. Man spricht bei dieser Kombination von Kursverlauf und Dividendenrendite auch von der Performance einer Aktie (Achtung an dieser Stelle: der Deutsche Aktienindex DAX ist ein Performanceindex, der amerikanische Dow Jones hingegen nicht).

Beispiel: Drei Euro Dividende pro Aktie zu 55 Euro (ergibt eine Dividendenrendite von 5,5 %) ist besser als sechs Euro Dividende pro Aktie zu 125 Euro (Dividendenrendite von 4,8 %).

Die veröffentlichten Dividendenrenditen beziehen sich üblicherweise auf die vom betreffenden Unternehmen zuletzt an die Aktionäre ausbezahlte Dividende und den aktuellen Kurs der Aktie. Für einen Investor, der die Aktie billiger als zum aktuellen Kurs gekauft hat, erhöht sich damit seine persönliche Dividendenrendite und umgekehrt.

Beispiel: Eine Aktie wurde bei 20 Euro gekauft. Der aktuelle Kurs beträgt 43 Euro und die aktuelle Dividende 2 Euro je Aktie. Dann ist die veröffentlichte Dividendenrendite \tfrac{2\,\mathrm{EUR}}{43\,\mathrm{EUR}}  \times 100 % = 4{,}7 % und die persönliche Dividendenrendite \tfrac{2\,\mathrm{EUR}}{20\,\mathrm{EUR}}  \times 100 %  = 10 %.

Der Aktienindex DivDAX umfasst 15 Aktiengesellschaften des DAX mit der höchsten Dividendenrendite.

  Dividendenpolitik

Im Idealfall sollte ein Unternehmen seine jährliche Ausschüttung danach bemessen, welchen Teil seines Überschusses es nicht für Investitionen oder die Bedienung von Schulden (Zinsen, Tilgung) verwenden kann. Dieser Anteil ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unternehmen, die stark wachsen, sich entschulden wollen oder hohen Investitionsbedarf haben, um ihre Wettbewerbsposition zu halten, schütten im Regelfall keine oder nur eine geringe Dividende aus. Kann ein Unternehmen dagegen nicht mehr wachsen oder muss es für seinen Betrieb geringe Investitionen tätigen, so kann es, sofern keine Firmenzukäufe geplant sind, praktisch seinen gesamten Gewinn nach Zinsen und Steuern als Dividende ausschütten. Dadurch weisen Unternehmen aus der zweiten Kategorie oft vergleichsweise hohe Dividendenrenditen aus, obwohl dahinter nicht notwendigerweise ein höherer Gewinn oder gar ein profitableres Unternehmen steht. Als Beispiel für die erste Kategorie sei die US-amerikanische Beteiligungsgesellschaft Berkshire Hathaway genannt; in die zweite Kategorie fallen zum Beispiel oft nationale Telekommunikationsanbieter.

Gelegentlich kommt es vor, dass die aktuelle Dividende mit dem Geschäftserfolg des Unternehmens nicht unbedingt übereinstimmt. So haben beispielsweise Rückversicherungsgesellschaften damit zu kämpfen, dass im Schnitt etwa alle fünf Jahre große Naturkatastrophen eintreten, die die ansonsten erzielten Gewinne aufzehren. Um die Aktionäre in solchen Geschäftsjahren „bei der Stange zu halten“, wird die Dividende im Regelfall in voller Höhe weitergezahlt. Dies geschieht in der Regel nicht zum Schaden des Unternehmens, weil Rückversicherer auf solche Fälle von Geschäfts wegen vorbereitet sind.

Weil Dividenden häufig als Indiz für die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens interpretiert werden, wird vereinzelt versucht, Investoren zu blenden, indem die Dividende höher angesetzt wird, als dies durch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gerechtfertigt wäre. Teilweise sind die Dividenden über Jahre hinweg sogar höher als der Gewinn.

  Sachdividende

Ausgeschüttet werden können nicht nur Geld, sondern auch Wirtschaftsgüter (§ 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG) oder Aktien von Tochtergesellschaften (§ 58 Abs. 5 AktG).

  Stockdividende

Von einer Stockdividende spricht man, wenn die Dividendenzahlung nicht durch Bargeld, sondern durch die Ausgabe von kostenlosen Aktien erfolgt.

  Konkursrechtlicher Begriff

Im schweizerischen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff der Konkursdividende u.a. auch den Betrag, den der Gläubiger für seine Forderung nach durchgeführtem Konkurs erhält[5].

  Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Dividende – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  Weblinks

  Einzelnachweise

  1. Dividendenjäger freuen sich, abgerufen am 29. November 2011
  2. Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung. Website des Bundesministeriums der Finanzen. Abgerufen am 17. März 2012.
  3. G. Brähler "Umwandlungssteuerrecht" Springer 2008, Seite 284
  4. „In diesem Frühjahr kommt ein Dutzend der Dax-Konzerne auf eine Dividendenrendite von mehr als fünf Prozent. Das gab es noch nie.“ Kennzahlen für Börsianer Handelsblatt 24. Februar 2009
  5. Hunziker/Pellascio, S. 248
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